Stand: 18.11.2022 08:55 Uhr                 

Als Überbrückung zum geplanten Gaspreisstopp erhalten Gas- und Fernwärmekunden ihren Dezembervorschuss erstattet. tagesschau.de erklärt, wie die Soforthilfe für Verbraucher funktioniert. Von Till Bücker, tagesschau.de

Was ist die sogenannte Dezemberhilfe?

Um die Bürger bei den durch den Ukrainekrieg explodierenden Energiekosten zu stützen, hat die Bundesregierung einer Erdgaspreisbremse zugestimmt. Da diese aber erst ab dem 1. März – höchstens rückwirkend zum 1. Februar – in Kraft tritt, muss nun eine Einmalzahlung erfolgen. Diese zweistufige Lösung wurde im Oktober vom Expertengremium vorgeschlagen. Wie nun Bundestag und Bundesrat beschlossen haben, übernimmt das Land im Rahmen des Gasnotstandsgesetzes die im Dezember fälligen Gas- und Fernwärmevorschüsse.

Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh), die Erdgas nicht für den gewerblichen Betrieb von Strom- oder Wärmeanlagen nutzen, erhalten die einmalige Ermäßigung hoher Gaspreise. Hinzu kommen Einrichtungen in der Pflege und Bildung sowie der medizinischen Versorgung. Die Kosten für den Bund werden auf neun Milliarden Euro geschätzt.

Wie wird die Gaspauschale berechnet und wie hoch ist sie?

Den Verbrauchern werden ihre Gaskosten in Höhe einer monatlichen Zahlung erstattet. Die Entlastung errechnet sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums aus einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Gasversorger für den Abbaustandort im September prognostiziert hatte. Dieser Preis wird mit dem Dezemberpreis pro kWh multipliziert und mit einem Zwölftel des Basispreises ergänzt. Da die Nothilfe nicht vom aktuellen Verbrauch abhängig ist, sollte der Anreiz zum Sparen weiterhin bestehen.

Laut Vergleichsportal Check24 sollen alle Gaskunden in Deutschland zusammen rund fünf Milliarden Euro erhalten. Eine Modellfamilie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh zahlt heute durchschnittlich 18,6 Cent pro kWh und 3726 Euro pro Jahr für Erdgas. Mit dem Dezember-Rabatt sparen Sie fast 311 Euro. Bei einem Einzelbett mit einem Verbrauch von 5000 kWh ergibt sich unterm Strich eine Ersparnis von 86 Euro.

Zum Vergleich: Bei der Erdgaspreisbremse, bei der ab März für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs ein Preis von 12 Cent pro kWh gelten soll, wird eine Familie um 1056 Euro und ein Single um 264 Euro entlastet pro Jahr. bei Check24. Auf einen Monat gerechnet sind es 88 bzw. 22 Euro.

Was sollten Hausbesitzer tun?

Grundsätzlich ist der vereinbarte Vorschuss dem jeweiligen Gasversorger gutzuschreiben. Hat dieser eine Einzugsermächtigung, kann er die Abbuchung vom Konto des Kunden einfach einstellen.

Wenn der Verbraucher jedoch einen Dauerauftrag eingerichtet hat, muss er selbst tätig werden und ihn für Dezember ändern. Andernfalls wird der überwiesene Betrag mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet. Wird Gas für jeden Monat per Banküberweisung bezahlt, kann dies im Folgemonat gekündigt werden.

In einem zweiten Schritt ermittelt der Anbieter durch die Jahresabrechnung schließlich die genaue Höhe der Entlastung. Nach der Vereinbarung sind auch Nachzahlungen und zusätzliche Rückerstattungen möglich.

Gibt es Besonderheiten für Mieter?

Im Gegensatz zu Vermietern und Unternehmen haben Mieter und Mitglieder sogenannter Wohnungseigentümergemeinschaften in vielen Fällen keinen direkten Vertrag mit dem Versorger, sondern bezahlen Gas über ihre Nebenkosten. Daher läuft die Maßnahme hier über den privaten Eigentümer oder die Immobiliengesellschaft. Bewohner erhalten die Soforthilfe daher erst mit der nächsten Heizkostenabrechnung, für die den Eigentümern ein Jahr zur Verfügung steht.

Das heißt, Mieter müssen im schlimmsten Fall bis Ende 2023 entlastet werden. Das kritisierte zuletzt der Deutsche Mieterbund. Nothilfe sei extrem wichtig, sagte Präsident Lukas Siebenkoten der Nachrichtenagentur dpa. “Aber die Mieter nutzen es zu spät und sind rechtlich benachteiligt.” Zudem nur ein Bruchteil dessen, was ihre individuelle Hilfe vom Bund eigentlich ausmacht.

Viele Eigentümer hätten die monatliche Kaution noch nicht den gestiegenen Preisen angepasst, begründet das Bundesfinanzministerium den Vorgang. Demnach profitieren Mieter letztlich gerade rechtzeitig, wenn sie den Anstieg des Erdgaspreises ab 2022 durch Nachzahlungen tragen müssen. Zudem müssen Vermieter bereits im Dezember Auskunft über ihre voraussichtliche Kreditwürdigkeit geben.

Mieter, die ab Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen geleistet haben, werden im Dezember von der Zahlung des erhöhten Betrags befreit. So kann beispielsweise bei Neuverträgen davon ausgegangen werden, dass bereits an die aktuellen Energiekosten angepasste Rabatte vereinbart wurden.

Wie funktioniert die Pauschalzahlung für Fernwärmekunden?

Die Kaution für Dezember wird auch für die Fernwärme zurückerstattet – die ebenfalls oft mit Erdgas produziert wird. Dazu gehören neben privaten Verbrauchern und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh auch Kunden, die im Rahmen der Wohnraumvermietung die erworbene Wärme an ihre Mieter weitergeben. Hinzu kommen Förderungen für staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Wärmeversorger sind zum finanziellen Ausgleich verpflichtet und müssen dies bis zum 31.12.2022 tun. Laut Bundesfinanzministerium steht es Ihnen frei, ob Sie auf die Anzahlung oder Anzahlung des Kunden verzichten oder ihm eine Gutschrift ausstellen. Die Höhe richtet sich…