Der Untersuchungsausschuss für Wien Energie ist auf Kurs: Der entsprechende Berufungsantrag wurde am Donnerstag beim Stadtrat eingereicht. Eine förmliche Abstimmung ist nicht mehr erforderlich. Der Ausschuss, in dem alle Fraktionen vertreten sein werden, wurde von ÖVP und FPÖ initiiert. Das erste Treffen findet am 2. Dezember statt. Die Sache hatte im August für Aufsehen gesorgt, weil der Energieversorger Milliardenkredite für Sicherheitsdienstleistungen benötigte. Wie andere Versorger in Europa musste auch die zum Stadtwerke-Konzern gehörende Wien Energie aufgrund von Preiserhöhungen hohe Sicherheitsleistungen für Strom- und Gasgeschäfte hinterlegen und konnte diese seit Sommer nicht mehr aus eigener Kraft decken. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte demnach seit Juli insgesamt 1,4 Milliarden Euro mit Notstandsbefugnissen bewilligt. Die Liquiditätskrise und Notkredite des Bürgermeisters wurden Ende August bekannt, als auch die Mittel ausgingen. Der Bund hat daraufhin über die Bundesförderagentur (OeBFA) weitere zwei Milliarden Euro bewilligt. Diese sind noch nicht ausverkauft. Auch das Wien-Darlehen wurde zumindest teilweise zurückgezahlt.
Die Hintergründe müssen erklärt werden
Die Hintergründe der Causa müssen nun im Rahmen eines U-Ausschusses des Gemeinderates geklärt werden. Man will angeblichen „Fehlfunktionen bei der Ausübung von Eigentumsrechten“ nachgehen, wie es in der Petition heißt. Mit anderen Worten, es ist eine politische Verantwortung. Interne Prozesse im Unternehmen selbst dürfen im Panel nicht berücksichtigt werden, da ausgelagerte Bereiche hier nicht von der Behörde erfasst werden. Und es wird noch eine weitere Einschränkung geben, wie der Vorsitzende des Stadtrates Thomas Reindl (SPÖ) zu Beginn der heutigen Plenarsitzung erklärte. Offiziell kann sich ein Unterausschuss grundsätzlich nur mit Angelegenheiten befassen, die die Gemeinschaft betreffen. Es gibt auch ein Untersuchungsgremium des Landes oder des Landtages, es wäre eine Untersuchungskommission. Allerdings wurde eine Unterversorgung beantragt, da die meisten Veranstaltungen – etwa die Kreditvergabe der Stadt an Wien Energie – die Gemeinde betreffen. Rein formal betrachtet ist die Kreditvergabe des Bundes jedoch ein Staatsgeschäft. Denn die ÖBFA regelt ihre Förderung mit den Ländern. Entsprechend wurden die Verträge mit dem Land Wien abgeschlossen. Es ist also offen, ob die Kreditvergabe des Bundes zumindest in irgendeiner Form ein Thema vor dem Unterausschuss sein wird. Laut einem aktuellen Gutachten gelten die betreffenden Stellen des Berufungsantrags jedenfalls als unzulässig, wie Reidl erklärte.
Erstes Treffen am 2. Dezember
Der Start des Komitees steht bereits fest. Die Gründungsversammlung findet am 2. Dezember im Rathaus statt. Von da an gibt es eine Zeit, um die Fakten zu untersuchen. Theoretisch ist eine dreimonatige Verlängerung denkbar. Seit 2001 kann in der Hauptstadt eine U-Kommission eingerichtet werden. Dann wurde die Verfassung der Stadt entsprechend geändert. Dies ist normalerweise ein Oppositionsschritt, da es sich um ein Minderheitenrecht handelt. Lediglich in der Frage der KH Nord initiierten die Regierungsparteien erstmals die Bildung eines Unterausschusses. Konkret erfordert dies die Unterschrift von 25 Auftraggebern. Diese Grenze gilt nach einer im vergangenen Jahr besiegelten Reform des Gremiums. Bisher waren 30 Unterschriften erforderlich. (WAS)